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11.02.2010 - 09.00 Uhr
Bundesgerichtshof hebt Landgerichts-Urteil auf
Alsfeld/Gemünden/Karlsruhe (dpa/lhe). Nach den tödlichen Schüssen auf seine Lebensgefährtin muss sich ein Mann aus Alsfeld erneut wegen der Bluttat vor Gericht verantworten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch das Urteil des Landgerichts Gießen wegen Totschlags aufgehoben.
Es sei nicht erwiesen, dass er seine Tat im Januar 2008 nicht geplant und heimtückisch begangen habe, hieß es in Karlsruhe. Der Mann war im vergangenen Juni in einem neu aufgerollten Mordprozess zu elf Jahren Haft verurteilt worden (die AZ berichtete). Ihm habe keine Mordabsicht nachgewiesen werden können, hatte die Kammer damals entschieden. Bis zuletzt hatte der damals 48-Jährige seine Unschuld beteuert.
Laut BGH lässt sich dagegen durch die Zeugenaussagen annehmen, dass sich das 29-jährige Opfer trotz der anhaltenden Angst vor ihrem gewalttätigen Freund in Sicherheit wähnte, bevor die Schüsse fielen. Die Frau war durch vier Schüsse aus nächster Nähe in einem Waldstück in der Gemarkung Gemünden/Felda getötet worden. In dem neu aufgerollten Mordprozess war das Motiv für die Tat unklar geblieben.
»Die Kammer hat ausgeblendet, dass sich das Opfer sicher fühlte«, sagte die Vorsitzende Richterin des 2. Strafsenats, Ruth Rissing-van-Saan. Die Frau habe mehrere Zeugen angerufen und unter anderem auch ihre baldige Rückkehr in das Frauenhaus angekündigt, in das sie Wochen zuvor mit ihrem Baby geflohen war.
Außerdem sei sie mit dem Säugling in das Auto ihres späteren mutmaßlichen Mörders gestiegen. »Es ist mehr als zweifelhaft, ob sich ein Opfer in einer solchen Situation der Gefahr des Angeklagten ausgesetzt hätte, hätte sie diese Gefahr gespürt.« Ein erster Mordprozess gegen den 48-Jährigen in dieser Sache war im Januar gescheitert, weil sich der Angeklagte mit seinen Verteidigern überworfen hatte. Während die Anklage in Gießen auf Totschlag plädiert hatte, setzte sich die Nebenklage mit ihrer Revision in Karlsruhe durch. Sie hatte in erster Instanz auf lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. Die Bundesanwaltschaft schloss sich der Forderung nach Wiederaufnahme an. »Die Aktion war eine Hinrichtung«, sagte die Oberstaatsanwältin. Das Opfer, die Mutter der drei Kinder des Verurteilten, war am 22. Januar 2008 mit vier Schüssen in Brust und Kopf getötet worden. Immer wieder war es vorher zwischen dem Paar zu handgreiflichen Auseinandersetzungen gekommen, in deren Folge sich die 29-Jährige getrennt hatte, um dann doch wieder zurückzukehren.