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Glatter Freispruch trotz sehr deutlicher Bedenken

Artikel vom 09.02.2010 - 19.25 Uhr

Glatter Freispruch trotz sehr deutlicher Bedenken

Alsfeld/Feldatal (jol). Am Ende war es ein glasklarer Freispruch aus Mangel an Beweisen. Aber die Richterin äußerte gleichsam nebenbei das Gefühl, dass es durchaus anders gewesen sein kann als das Urteil vermuten lässt – und es ging um mehr als nur den Fall.
Wenn der 28-jährige Angeklagte wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verurteilt worden wäre, müsste er in den Knast. Er stand unter Bewährung, ein Berufungsverfahren ist noch am Laufen, und zudem hat der schlagkräftige Akteur der rechtsradikalen Szene zehn Eintragungen ins Vorstrafenregister. So war es nicht verwunderlich, dass eine Bagatelle in eine umfangreiche Verhandlung mit Verteidiger und vier Zeugen mündete. Überraschenderweise präsentierte der 28-Jährige einen Kumpel, der ihn in jener Nacht gefahren habe – und der Belastungszeuge war auf einmal ganz kleinlaut.

Zurück bleiben aber erhebliche Zweifel, ob die Geschichte so stimmt. Allerdings ist es bei Gericht vorgeschrieben, dass eine Tat erwiesen sein muss, wie die Richterin zum Urteil erläuterte. Und da war die Sachlage nach etwa zweieinhalbstündiger Vernehmung von Angeklagtem und Zeugen so: der 28-jährige Feldataler sagte, er habe nach einem Streit mit einem Kneipengast gegen 4.30 Uhr früh schwer alkoholisiert die »Knickschussbar« in Köddingen verlassen. Dann ging er zu einem Bekannten, klingelte ihn aus dem Schlaf und der willigte ein, ihn auf dem Roller des 28-Jährigen nach Hause zu fahren.

Nach 300 Metern ging das Benzin aus, der Bekannte ging wieder nach Hause, und kurz darauf kam die Polizei und nahm den 28-Jährigen mit. Die Beamten waren von dem anderen Kneipengast informiert worden und trafen den 28-Jährigen neben dem Roller an, dessen Auspuff noch heiß war. Der Kneipengast von zuvor gab vor Gericht an, er habe sich wegen des Streits an dem 28-Jährigen rächen wollen und die Polizei fälschlich alarmiert. Der Bekannte des 28-Jährigen bestätigte die Darstellung des Angeklagten.

Man kann es der Richterin nicht verübeln, dass sie jenseits der juristischen Standards ein schlechtes Gefühl bei dem Freispruch hatte. Zu unglaubwürdig ist es, wenn ein Angeklagter seinen »Joker«, den Fahrer aus jener Nacht, erst in der Verhandlung präsentiert und vorher der ermittelnden Polizei nichts davon sagt.

Kommentar des 28-Jährigen: »Ich wollte den anderen aus der Sache heraushalten«. Das klingt etwas schräg, wenn man weiß, dass ihm noch in der selben Nacht der Führerschein abgenommen wurde und er dadurch seinen Job als Lkw-Fahrer verloren hat. Er habe nicht gedacht, dass die Polizei die Fahrerlaubnis kassiert und deshalb nichts gesagt, meinte der 28-Jährige nun vor Gericht. In der Nacht hat er den Polizeibeamten noch gesagt, er habe den Roller nach dem Kneipenbesuch geschoben.



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Artikel vom 09.02.2010 - 19.25 Uhr
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