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Haftstrafen für einen »grausamen« Mord gefordert

Artikel vom 27.08.2009 - 18.42 Uhr

Haftstrafen für einen »grausamen« Mord gefordert

Gießen/Alsfeld (ti). Ihr Opfer bat darum, von ihm abzulassen. Doch darauf reagierten die beiden jungen Alsfelder nicht. Ihre Schläge und Tritte trafen den Mann, der röchelnd vor ihnen auf dem Boden lag, an Kopf, Hals, Rippen und Beinen.
Nachdem sein Schädel von dem jüngeren Angreifer auch noch mehrfach auf den Asphalt gestoßen worden war, verstarb der 43-Jährige. Ermordet auf grausame Art und Weise, wie Oberstaatsanwältin Christina Kreis in ihrem Plädoyer befand. Dennoch beantragte sie für die noch als Jugendlichen geltenden Angeklagten nicht die Höchststrafe von zehn Jahren. Die Verteidiger der heute 18 und 21 Jahre alten Männer hatten auf Totschlag beziehungsweise Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Das Urteil wird die Jugendschutzkammer des Gießener Landgerichtes am kommenden Dienstag verkünden.

Die Vertreterin der Anklage forderte eine neunjährige Freiheitsstrafe für den 18-Jährigen und sechs Jahre Haft für den 21 Jahre alten Angeklagten. Kreis sprach von einem »archaischen Geschehen« an jenem 11. Oktober 2008 auf dem Parkplatz eines Alsfelder Einkaufsmarktes, geprägt von »Eifersucht«, »Ehrgefühl« und »falsch verstandener Loyalität«, die letztlich den 43-Jährigen das Leben gekostet hatten. Vor Ort: Die beiden Angeklagten, die Freundin des Älteren, das spätere Opfer und ein weiterer Bekannter, der das Gelände aber schon vor der Tat verließ. Die Situation sei aufgeheizt gewesen, die Angeklagten gereizt, weil der 43-Jährige die junge Frau immer wieder »Schätzchen« nannte. Das störte die jungen Männer, deshalb wollten sie ihm eine Abreibung verpassen. Der damals 20-Jährige fühlte sich in den Augen der Staatsanwältin bemüßigt, »die Ehre der Freundin aufrechtzuerhalten« und stieß - nachdem er sich mit dem damals 17-Jährigen abgesprochen hatte - das Opfer zu Boden. Dann prügelten sie den Mann zu Tode, wobei die treibende Kraft der Jüngere gewesen war.

Das hatte der 18-Jährige vor Gericht eingeräumt. Und das rechnete ihm Christina Kreis hoch an. Denn zu Beginn der Ermittlungen hatte er noch versucht, die Schuld abzuwälzen. Deshalb forderte die Anklagevertreterin nur neun Jahre Haft - obwohl er im Jahr zuvor noch zwei von enormer Gewalt geprägte Körperverletzungen begangen hatte und sie gleich zwei Mordmerkmale erfüllt sah: das der Grausamkeit und das der niedrigen Beweggründe. Letzteres, weil »diese Tat in krassem Missverhältnis zu ihrem Anlass steht« und von einer »außergewöhnlichen Geringschätzung eines Menschen« zeuge. Grausam, weil er seinem Opfer »Schmerzen körperlicher und seelischer Art zufügte, die über das normale Maß hinaus« gehen. Für den 21-Jährigen treffe laut Kreis nur letzteres Mordmerkmal zu, weil er bei einem Intelligenzquotienten von weniger als 55 nicht in der Lage gewesen sei, die niedrigen Beweggründe zu erkennen. Wegen der verminderten Schuldfähigkeit, die ein Sachverständiger ihm aufgrund seiner Entwicklungsverzögerungen attestiert hatte, beantragte Kreis eine sechsjährige Haftstrafe.

Verteidigerin Dagmar Nautscher sah das anders. »Dass es sich hier um eine ganz scheußliche Tat handelt steht außer Frage, es ist aber keine Grausamkeit im Sinne des Gesetzes.« Ihr »schwachsinniger« Mandant habe gar keinen Tötungsvorsatz gehabt, weshalb sie von Körperverletzung mit Todesfolge ausgehe.« Rechtsanwalt Gerhard Wiegand plädierte für den 18-Jährigen auf sechs Jahre Haft wegen Totschlages.

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Artikel vom 27.08.2009 - 18.42 Uhr
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