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Marokko will ihn nicht, Deutschland wird ihn nicht los

Artikel vom 22.10.2009 - 19.29 Uhr

Marokko will ihn nicht, Deutschland wird ihn nicht los

Alsfeld (rs). »Marokko erkennt ihn nicht als Marokkaner an, die denken, Deutschland, du hast ihn, sieh zu, was du mit ihm machst.« - Eine seltene Rechtslage beschrieb dieser Tage ein Rechtsanwalt über seinen Mandanten, der vor einem Alsfelder Jugendschöffengericht wegen Drogenhandels und Widerstandes gegen Polizisten angeklagt war.
Der einschlägig vorbelastete Bewährungsversager blickte unterdessen meist vor oder unter sich, sollte er etwas äußern, kam meist lange nichts, wenn was kam, dann nur so leise, dass die Vorsitzende Richterin mehrfach scharf nachhakte. Die Staatsbürgerschaft des jungen Mannes war thematisiert worden, weil auch eine Abschiebung im Raum stand, aber mangels Papieren schien das aussichtslos. Letztlich verhängte das Jugendschöffengericht nach ausführlichem Rechtsgespräch eine dreijährige Jugendstrafe, die vor allem dazu dienen soll, dass der Staatenlose einen Schulabschluss nachholen und etwas gegen seine Drogensucht unternehmen kann sowie nicht mehr in Kontakt zu einem Umfeld kommt, das ihn wohl in jungen Jahren schon verleitet hat, schwere Straftaten zu begehen.

Kriminelles Milieu ließ der erste Auftritt des Angeklagten und der eines Zeugen vermuten. Denn beide junge Männer wurden aus Straf- anstalten in Handfesseln vorgeführt. Die Handfesselung wurde nur während der Verhandlung abgenommen, die Zigarette zwischendurch vor dem Gebäude musste unter Aufsicht von zwei Beamten wieder beidhändig zum Mund geführt werden. Die Staatsanwaltschaft warf dem 21-Jährigen vor, zwischen März 2007 und März 2008 in Schotten in 52 Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, Kunde sollte der in Handschellen vorgeführte Zeuge gewesen sein. Außerdem sollte sich der Angeklagte im November 2008 in Fulda einer Durchsuchung durch Polizisten mit Schlägen und Tritten widersetzt haben, damals war auch Rauschgift bei dem 21-Jährigen gefunden worden.

»Einiges stimmt, aber der Verkauf von Drogen währte nur vier Monate«, ließ sich der Angeklagte auf die Vorwürfe ein, nachdem er beim Haftvorführungstermin noch jeglichen Drogenverkauf in Abrede gestellt hatte. Dabei könne der Verkauf von Haschisch auch häufiger gewesen sein als in der Anklage, Kokain habe er dagegen nur rund zehnmal verkauft. Selbst habe er auch konsumiert, sagte der 21-Jährige, darunter Heroin, Kokain, Amphetamin und Haschisch. Vor zweieinhalb Monaten habe er das letzte genommen, dann sei ihm das Geld ausgegangen.

Warum der Angeklagte auf viele Fragen nicht oder nur verzögert - und dann sehr leise - antwortete, blieb offen, lag es am Drogen- konsum oder seiner Sozialisation - beides hätte Folgen nach sich ziehen können. Denn nach Europa war der mutmaßliche Marokkaner als etwa 13-Jähriger als blinder Passagier gekommen, zunächst über Spanien nach Frankreich. In Bordeaux soll er einige Zeit lang in einer Autowerkstatt gearbeitet haben, in Deutschland ist er seit April 2002 aktenkundig, weil er damals als 14-Jähriger Asyl beantragt hatte. Über seine Kindheit in Marokko gibt es zwei Versionen, eine von der Vogelsberger Jugendgerichtshilfe und eine aus einem Strafprozess in Frankfurt/Main, wo der heute 21-Jährige im Alter von 15 Jahren bereits wegen schwerer räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung vor Gericht gestanden hatte. Damals hatte sich der junge Asylbewerber dazu verleiten lassen, mit anderen in Frankfurter Hotels zu marschieren und Leute auszurauben.

Beide Kindheitsversionen muten schwierig an: Wegen des Todes beider Eltern ist er in einem Fall als Sechs- oder Siebenjähriger zu einer Großmutter gekommen, als die starb, zu anderen Verwandten, mit denen er sich nicht verstand. Nach der zweiten (Frankfurter) Version verstarb der Vater, als der Angeklagte drei Jahre alt war. Danach gab es Konflikte mit einem Stiefvater wegen der anderen (neuen) Kinder. Dem Einwurf des Angeklagten, die Frankfurter Version stamme nicht von ihm, wurde nicht vertieft, die Vorsitzende wies nur darauf hin, dass es in Frankfurter Justizkreisen Dringenderes gebe, als ohne erkennbares Motiv den Lebenslauf eines jungen Angeklagten zu fälschen.



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Artikel vom 22.10.2009 - 19.29 Uhr
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