Nach der »Wahnsinns-Tat«: Sicherheitstechnik in Gericht
Alsfeld (jol). Nach den tödlichen Schüssen in einem Dachauer Gerichtssaal wuird auch in Mittelhesen geprüft, ob Metallscanner für die Eingangsbereiche der Amtsgerichte angeschafft werden sollen, so auch in Alsfeld.
Das Amtsgericht Alsfeld ist gegen eine Gewalttat wie die Ermordung eines Staatsanwalts am Amtsgericht Dachau nur begrenzt geschützt: Die Wachtmeister an der Pforte kontrollieren nur bei Verdacht, ein Metalldetektor ist nicht installiert – Bericht siehe unten.
Alsfeld/Gießen (jol). Die »Wahnsinnstat« bei einer Gerichtsverhandlung in Dachau, bei der ein Angeklagter einen Staatsanwalt mit mehreren Pistolenschüssen tötete, hat auch in Mittelhessen Folgen. So kündigte der Direktor des Landgerichts Gießen, Dr. Wilhelm Wolf, auf Nachfrage der Allgemeinen Zeitung an, die Sicherheitsstandards der Amtsgerichte Alsfeld, Büdingen und Friedberg zu überprüfen. Dabei wird auch der Einbau von fest installierten Metalldetektor-Rahmen erwogen. Diese Technik ist bereits beim Landgericht Gießen im Einsatz.
Das wird von Amtsgerichtsdirektor Dietrich Frank sehr begrüßt. Er sieht keine konkrete Bedrohung der Gerichts-Mitarbeiter, »man kann aber nicht ausschließen, dass einmal einer durchdreht«. Wie Frank und der Sprecher des Landgerichts Gießen, Vizedirektor Dr. Dietwin Johannes Steinbach, übereinstimmend erläuterten, werden bei dem Amtsgericht Alsfeld seit Jahren Zutrittskontrollen durchgeführt. Sofern keine Anhaltspunkte für eine besondere Gefahr bekannt geworden sind, geschieht das durch die Wachtmeister an der Pforte mit Sichtkontrollen. Nur wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung besteht, kommt ein Handscanner für metallische Gegenstände wie Pistolen zum Einsatz, mit dem die Kleidung abgetastet wird. Bei Bedarf wird die nahe gelegene Polizeistation um Unterstützung gebeten.
Allgemein muss leider festgestellt werden, dass auch mit höchsten Sicherheitsstandards kein 100%iger Schutz vor »Wahnsinnstaten« erreicht werden kann, so Dr. Steinbach. Im Gerichtssaal fällt die Sicherung sehr unterschiedlich aus, wie Gerichtsreporter bemerken. Manche Angeklagten und Zeugen bei Strafverfahren werden aus der Haft vorgeführt. Dann sind stets zwei Justizbeamte im Saal, manche der Prozessteilnehmer erleben die Sitzung mit Fußfesseln. Wenn die Richter mit potenziell gewalttätigen Angeklagten zu tun haben, bitten sie die Polizei um Unterstützung – dann sitzen Beamte mit im Saal.
Anders ist das bei Verfahren am Familiengericht, zum Beispiel bei Scheidungen. Da sind keine Beamten dabei, aber wie Direktor Frank betonte, können da durchaus die Emotionen hochkochen. In den vergangenen Jahren ist aber das Amtsgericht Alsfeld von Gewalttaten bei Verfahren verschont geblieben, so Frank.