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Regenwasserzisternen Bei Anschluss an Toilette/Waschmaschine melden

Artikel vom 17.11.2009 - 19.43 Uhr

Regenwasserzisternen Bei Anschluss an Toilette/Waschmaschine melden

Alsfeld (rs). »Alle Grundstückseigentümer, die Wasser aus einer Zisterne ihrer Waschmaschine oder der Toilette zuführen, werden aufgefordert, ihre Anlagen den Stadtwerken unverzüglich anzuzeigen und einen Wasserzähler einzubauen«.
Mit diesem Appell gingen am Dienstag Bürgermeister Ralf A. Becker sowie von den Stadtwerken Udo Schaaf, kaufmännischer Betriebsleiter, und Rainer Merle, technischer Betriebsleiter, in einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit. Hintergrund: An den Bürgermeister wurden in der Vergangenheit vermehrt Hinweise herangetragen, dass Grundstückseigner ihre Zisterne an Toilette oder Waschmaschine angeschlossen haben, dieses Wasser also »nach Gebrauch« an die Kläranlage abgegeben wird, wodurch ein vermehrter Reinigungsbedarf besteht, als wenn das ursprüngliche Regenwasser so in den Kanal geflossen wäre.

Gegen diese Wasserentsorgung ist nichts einzuwenden, sie muss von den Stadtwerken nur registriert und auf dieser Basis abgerechnet werden können. Deshalb müssen die Stadtwerke zum einen von so einem Anschluss wissen, und zum anderen muss der Grundstückseigner dafür sorgen, dass die Abwassermenge von einem Zähler dargestellt wird.

Wie Becker, Schaaf und Merle am Dienstag erläuterten, besteht die Satzungsregelung bereits seit vielen Jahren, gleichwohl seien Wassermengen aus Zisternen, die nach Gebrauch in Waschmaschinen oder Toiletten in das Abwassernetz geleitet worden seien, nicht gebührenpflichtig veranlagt worden. Denn Anfang der 90er Jahre habe die Stadt ein umwelttechnisches Förderprogramm beschlossen, nach dem unter anderem der Bau von Regenwasserzisternen gefördert worden war. Die Refinanzierung war damals durch den Rückfluss aus der Grundwasserabgabe des Landes erfolgt. Politischer Wille der Stadtverordneten sei damals zudem gewesen, die Anlagen durch das gebührenfreie Einleiten der Abwässer zu fördern. Weiterhin hätten damals rechtliche Bedenken bestanden, was die Gebührenpflicht aus solchen Anlagen anlangte. Dieser rechtliche Aspekt werde inzwischen anders gesehen. Heute sei man der Auffassung, dass die Grundstückseigentümer durch die ersparte Frischwassergebühr einen vergleichsweise ausreichenden wirtschaftlichen Vorteil durch den Betrieb einer Zisterne haben. Zudem wiesen die beiden Vertreter der Stadtwerke und der Bürgermeister darauf hin, mit dem vormaligen umwelttechnischen Förderprogramm sei kein »Ewigkeitsrecht« verbrieft worden. Gefordert worden sei unterdessen schon damals, dass Maßnahmen für eine Mengenmessung vorzusehen seien.

Weil alle Zisternen in der Stadt nirgends registriert sind, können Becker, Schaaf und Merle nur schätzen, wie viele Fälle es gibt, in denen sich jetzt die Eigentümer bei den Stadtwerken melden müssten. Sie gehen von zwischen 150 und 200 aus. Unterstellt man, dass ein Zwei-Personenhaushalt jährlich zwischen zehn und 15 Kubikmeter Wasser für die Toilettenspülung benötigt, dann würden bei einem Abwasserpreis von derzeit 3,66 Euro demnächst jährlich zwischen 5000 und 15 000 Euro mehr an die Stadtwerke fließen. Der Aufruf an die Bürger, der den Stadtwerken Mehreinnahmen verschaffen kann, hat übrigens nichts mit dem Maßnahmenkatalog aus dem Haushaltskonsolidierungskonzept zu tun, wie Becker betonte. Es gehe nur darum, den Gebührenhaushalt möglichst ausgeglichen zu fahren.

Wenn in den kommenden Monaten das Ablesen der Wasserzähler ansteht, werden die Ableser wohl auch angehalten, die Eigentümer zu fragen, ob sie über das normale Trinkwasserleitungsnetz hinaus noch anderweitig Wasser in das Haus leiten, etwa aus einer Zisterne. Das soll ein Beitrag sein, dass sich Eigentümer, die nicht über eine Tageszeitung erreicht werden, äußern können. Schließlich wiesen die Vertreter der Stadtwerke noch darauf hin, dass in den Fällen, in denen Zisternenwasser in ein Haus zur Nutzung geleitet wird, dies dem Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises anzuzeigen ist.

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Artikel vom 17.11.2009 - 19.43 Uhr
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