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Stadt Alsfeld gewinnt erste Runde von Millionen-Streit

Artikel vom 08.08.2012 - 20.49 Uhr

Stadt Alsfeld gewinnt erste Runde von Millionen-Streit

Alsfeld (jol). Zufriedene Miene bei 1. Stadtrat Jürgen-Udo Pfeiffer: Das Landgericht hat eine rund 3,6 Millionen schwere Forderung der Commerzbank aus der Insolvenz der Gewerbehof GmbH zurückgewiesen.

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Das ehemalige Grenzschutz-Gelände: Nach Insolvenz der Gewerbehof GmbH Ursache für einen Rechtsstreit, dessen erste Runde an die Stadt Alsfeld ging. (Foto: ks)
Am Montag hat das Landgericht entschieden, dass die Stadt Alsfeld nicht für eine Stützungserklärung aufkommen muss, die der einstige Bürgermeister Diestelmann abgeschlossen hat – es fehlte die zweite Unterschrift. Noch im Saal kündigten die Bankvertreter an, in Berufung beim Oberlandesgericht zu gehen.

In einem Pressegespräch erläuterten Pfeiffer und der Anwalt der Stadt, Karl A. Zenger, die Umstände des Urteils. Dabei betonte Pfeiffer, »das Urteil gefällt mir«, schließlich haben sich die Richter dabei der Argumentation der Stadt angeschlossen. Zenger fasste die Begründung des Gießener Urteils zusammen: So hat die Commerzbank selbst das Formular für die Stützungserklärung vorgegeben, darauf war nur Platz für eine Unterschrift. Und dann hat die internationale Großbank trotz ihrer großen Rechtsabteilung nicht festgestellt, dass die Stützungserklärung (eine Art Bürgschaft der Stadt) unwirksam ist. Grundlage des Rechtsstreits ist ein Kredit der Commerzbank zum Erwerb des ehemaligen Grenzschutz-Geländes durch die mehrheitlich städtische Gewerbehof GmbH. Ursprünglich waren es 9,6 Millionen Euro, geltend gemacht werden nun noch etwa 3,6 Mio. Euro.

Dem Urteil vorangegangen war ein langer Gerichtsprozess, so Zenger, der die Dauer des Verfahrens seit 2008 auch damit begründet, das der Sachverhalt kompliziert und verästelt ist. »Allein meine Akte hat 2600 Seiten«, fügte er bei dem Gespräch im Rathaus an. Alle Beteilgten hätten sich »wirklich Mühe gegeben«. Es gab zwei Beweisaufnahmen, Zeugen wurden angehört, bis die Richter am vergangenen Montag das Urteil verkündeten. Zuvor hatten sie beiden Parteien Gelegenheit zu Stellungnahmen gegeben.

Unstrittig war, dass die Stützungserklärung mit der Unterschrift des Bürgermeisters ungültig nach geltenden Gesetzen ist. Die Erklärung hätte zwingend die Unterschrift eines weiteren Mitglieds des Magistrats tragen müssen. Zudem wäre bei einer Millionensumme die Zustimmung der Kommunalaufsicht erforderlich gewesen. Beides lag nicht vor, das hätten die Mitarbeiter der Commerzbank beachten müssen.

Dass diese Situation aber juristisch auch anders gesehen werden kann, machte Zenger am Beispiel der Situation im vergangenen Jahr deutlich: Damals hatte eine andere Kammer über dem Rechtsstreit gesessen und der Stadt einen Vergleich vorgeschlagen. Die Kommune zahlt rund 1,4 Millionen Euro und die Commerzbank muss den größeren Teil der strittigen Summe abschreiben. Diesen Vergleich hat die Stadtverordnetenversammlung übrigens abgelehnt, woran Pfeiffer erinnerte. Knackpunkt im Verfahren ist laut Zenger der »Vertrauensschutz« gegenüber der Bank. Die Vertreter des Finanzinstituts durften in einem gewissen Umfang darauf vertrauen, dass der Bürgermeister im Namen der Stadt handelt.



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Artikel vom 08.08.2012 - 20.49 Uhr
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