Artikel vom
24.04.2010 - 09.00 Uhr
Verfahren gegen Beamten eingestellt
Alsfeld/Gießen (pm). Die Staatsanwaltschaft Gießen hat das vor mehreren Monaten eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den bei der Stadt Alsfeld beschäftigten Oberamtsrat Lothar Ruhl nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordung eingestellt.
»Dies ist eine Einstellung 1. Klasse, denn nach Abschluss der Ermittlungen steht somit fest, dass gegenüber Oberamtsrat Lothar Ruhl sämtliche Verdachtsmomente ausgeräumt werden konnten«, freut sich Bürgermeister Ralf A. Becker über die vollständige Rehabilitierung seines Spitzenbeamten.
Im November 2009 waren sowohl die Diensträume, als auch die Privatwohnungen von Lothar Ruhl und einem weiteren Mitarbeiter der Stadt Alsfeld durchsucht worden. Auslöser für diese mit großem Polizeiaufgebot durchgeführte Maßnahme war ein anonymer Hinweis an das Revisionsamt des Vogelsbergkreises gewesen, in dem Oberamtsrat Lothar Ruhl ohne nähere Konkretisierung vorgeworfen worden war, dieser habe in einem Fall Belohnungen für Diensthandlungen entgegen genommen. Bürgermeister Becker schließt angesichts der kompletten Einstellung des gegen Oberamtsrat Lothar Ruhl gerichteten Ermittlungsverfahrens und der damit erwiesenen Haltlosigkeit der Vorwürfe nicht aus, dass der anonyme Hinweisgeber in verleumderischer Absicht gehandelt haben könnte: »Ich hoffe, dass sich die näheren Hintergründe noch klären lassen und der Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ein solches Verhalten darf auf keinen Fall Schule machen«. Das Stadtoberhaupt weist in diesem Zusammenhang auf die enormen psychischen Belastungen hin, denen Lothar Ruhl in den vergangenen Monaten durch das Ermittlungsverfahren ausgesetzt gewesen war: »Ich wünsche niemanden, Ähnliches erleben zu müssen. Zum Glück ist das Ermittlungsverfahren jetzt endlich zum Abschluss gebracht worden, so dass Herr Ruhl wieder unbelastet und zuversichtlich in die Zukunft blicken kann«.