Zeitschrift-Abo von Drückerin gekauft - kein Betrug
Sie berichtete von der Deutschen Tierstiftung, die damit Mittel einsammeln will, dass ein Teil des für die Zeitschriften abgebuchten Geldes als Spende an Tierheime geht. Sie habe zweimal gefragt, ob der Andere alles verstanden hat und der habe Ja gesagt, so die Zeugin. Zudem würden die Kunden dann noch einmal angerufen und um Bestätigung des Abos gebeten. Der Angeklagte räumte jetzt ein, dass er damals »ein paar Drogen genommen hat.«
Die Richterin war dafür, das Verfahren einzustellen, der Staatsanwalt hatte nichts dagegen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass gegen den 26-Jährigen noch ein Verfahren wegen Diebstahls anhängig ist. Dafür würde er dann wohl einen »drüberkriegen,« wurde ihm bedeutet. Diesmal sah das Gericht das nicht als nötig an.