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Beim Aufstehen »geholfen«: Rippenbruch und Prellungen

Artikel vom 23.12.2011 - 19.04 Uhr

Beim Aufstehen »geholfen«: Rippenbruch und Prellungen

Feldatal (jol). Was genau in jener Nacht geschah, konnte die Richterin am Amtsgericht nicht herausfinden, aber die Folgen sind klar: Ein Köddinger wurde von zwei Männern misshandelt, die nun eine Geldauflagen zahlen müssen.

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Alsfeld/Feldatal (jol). Richterin und Rechtsanwalt waren die Reihe an Gewalttaten rund um die Kneipe im Köddinger Gemeinschaftshaus leid – die jüngste Verhandlung wegen einer Körperverletzung nach einem alkoholschwangeren Abend lösten sie deshalb im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft salomonisch. Das Verfahren wird wegen geringer Schuld gegen Zahlen einer empfindlichen Geldauflage eingestellt. Anlass des Verfahrens am Amtsgericht Alsfeld war der Überfall von zwei jungen Männern aus Lautertal auf einen Köddinger. Gegen 2 Uhr morgens hatten sie ihn aufgesucht, um Schulden einzutreiben, die der Köddinger bei einem von ihnen angeblich hatte. Dem Geld sei er schon ein Jahr hinterher gelaufen, gab einer der Beteiligten, ein 28-jähriger Lautertaler, zu Protokoll.

Wie kam es zu den Verletzungen des Opfers: Er habe sich mit Freunden in der Knickschussbar des Gemeinschaftshauses getroffen, Bier getrunken und Karten gespielt. Im Verlauf des Abends sei auch der Köddinger gekommen. Er habe ihn nach dem Geld gefragt, so der 28-Jährige weiter. Der Köddinger war aber nicht »bei Kasse«. Deshalb beschloss der 28-Jährige zum Abschluss des bierseligen Abends, gegen 2 Uhr früh, noch bei dem Schuldner vorbeizufahren und sich sein Geld zu holen. Vor der Tür des Hauses habe er den Anderen liegen sehen. Offenbar war er stark angetrunken. Er und sein Begleiter, ein breitschulteriger 26-Jähriger aus Lautertal, waren ebenfalls alkoholisiert. Jedenfalls hätten sie dem Liegenden »beim Aufstehen geholfen«. Dabei habe der Köddinger um sich geschlagen, worauf sie ihn »etwas geschubst« haben und der Andere gegen Wand und Treppe schleuderte. Ergebnis: Prellungen und ein Rippenbruch.

Die Richterin schlug einen Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor. »Sie sind ja nicht in freundlicher Absicht hingegangen,« meinte sie. Es gebe leider immer wieder solche Geschichten von Gewalttaten unter Alkoholeinfluss rund um die Knickschussbar. Dabei waren die Beteiligten alkoholisiert und könnten sich schlecht erinnern. Jeder der Angreifer zahlt nun 1000 Euro an eine soziale Einrichtung.

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Artikel vom 23.12.2011 - 19.04 Uhr
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