Homberg (ks). Mit Erstaunen reagiert das Regierungspräsidium auf die Proteste in Homberg gegen das Kleintierkrematorium: Emmissionen seien minimalst und andernorts werden Krematorien in Wohngebieten betrieben.
Protestauflauf diese Woche vor dem Homberger Rathaus. (Foto: ks)
Homberg (ks). Beim Regierungspräsidium Gießen als Genehmigungsbehörde zeigte man sich gegenüber der AZ jetzt überrascht angesichts der Protestwelle zum Bau des Kleintierkrematoriums (die AZ berichtete). Einer Überprüfung des Genehmigungsverfahrens sieht man dort gelassen entgegen, wurde betont. Denn die Emissionen der geplanten Tierverbrennungsanlage lägen »deutlich unterhalb den Bagatellschwellen«, wie RP-Pressesprecherin Gabriele Fischer gegenüber dieser Zeitung sagte.
Erstaunt war man in den vergangenen Tagen bei der Behörde, welch hohen Wellen das Vorhaben Kleintierkrematorium derzeit in der Ohmstadt schlägt. Natürlich habe man geahnt, dass Nachfragen kommen würden, zumindest dann, wenn der Schornstein gebaut wird, sagte Pressesprecherin Fischer. Doch die jetzt entstandene Protestwelle hatte die Behörde dann doch überrascht, als deren Vertreterin sie darauf verweist, »dass das Genehmigungsverfahren natürlich absolut korrekt abgelaufen ist.«
Für die Genehmigung des Tierkrematoriums wurden sehr hohe Maßstäbe angelegt. So seien Emissionsgrenzwerte angewendet worden, die eigentlich für Humankrematorien gedacht sind. Bei Tierverbrennungsanlagen gelte sonst eigentlich die weniger strenge »TA Luft«. Fischer verwies auch darauf, dass sich Humankrematorien etwa in Gießen in direkter Nachbarschaft zu Wohnbebauung befinden, ohne dass dies auffalle.
Die Genehmigung für die Homberger Anlage sei unter Gewährleistung eines »hohen Schutzniveaus« erteilt worden. So muss immer dann genehmigt werden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft »nicht hervorgerufen werden können und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen.«
Die Emissionen der Tierverbrennungsanlage lägen »deutlich unterhalb den Bagatellschwellen«, betonte Fischer, und sie lägen weit unter den Grenzwerten für solche Anlagen. Bekannt gemacht worden war das Vorhaben im hessischen Staatsanzeiger. Fischer verwies darauf, dass bei einem solchen vereinfachten Genehmigungsverfahren keine öffentliche Bekanntmachung oder Anhörung von Bürgern im Vorfeld vorgesehen ist. Das gelte bei Großprojekten wie »Müllverbrennungsanlagen oder Stahlwerken.« Im vorliegenden Fall gehe es aber um eine »ganz kleine Anlage«, wo nur wenig an Feststoff durchgesetzt werde (maximal 49 Kilogramm pro Stunde). Das geplante Kleintierkrematorium sei »mit das Kleinste, was wir hier bisher genehmigt haben.«