Alsfeld/Homberg (jol). Einst Geschäftsführer bei der Homberger Ingenieurfirma Cadform, nun selbstständiger Wohnungsverwalter mit Mini-Einkommen - der 59-jährige S. ist offenbar nicht die berufliche Treppe hinaufgefallen.
Und dieser Tage wurde er zu einer Geldstrafe wegen Bilanzvergehen in der Zeit an der Spitze von Cadform zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Der Prozess um die Bilanzvergehen beim Amtsgericht Alsfeld ermöglichte einen kleinen Blick hinter die Kulissen einer Ingenieurfirma, die mangels Masse nicht einmal in ein Insolvenzverfahren kam. S. hat es als Geschäftsführer nicht geschafft, die Bilanzen 2005, 2006 und 2007 aus den Unterlagen der einstigen US-Eigentümer zu erstellen.
Das Bilanzvergehen ist nur ein Seitenaspekt auf dem Weg in die Zahlungsunfähigkeit, das Gerichtsverfahren zeigte aber auf, wie schlecht es der Ingenieurfirma ging. Seit 2006 gehört sie zum Flugzeug-Ausrüster Sell.
S. umschrieb vor Gericht die Jahre bei Cadform mit dem Begriff »irre«. Der Unternehmensberater hatte die Leitung der Firma übernommen und von 2006 bis 2008 vergeblich versucht, die Bilanzen zu erstellen. Hierfür beauftragte er Wirtschaftsprüfer, die von dem Mehrheitsgesellschafter MSX Unterlagen erbaten, welche die Grundlage für einen ordentlichen Jahresabschluss bilden. Das Problem: Das US-Unternehmen MSX hatte eine amerikanische Buchführung, die Daten mussten also ins deutsche Recht übertragen werden. Was wie eine kleine Formalie klingt, bildete offenbar die Grundlage für das Scheitern des Homberger Unternehmens.
Jedenfalls unterstrich der Verteidiger von S., dass drei Wirtschaftsprüfungsbüros es nicht geschafft haben, die Daten zu transferieren. »Der Abgleich hat nicht geklappt. Es gab mehrere Sitzungen, an denen ich selbst teilgenommen habe, aber auch ich bin daran gescheitert«. Er vermutete, dass das zentrale Problem darin lag, dass keiner die Verantwortung für die Umstellung der Zahlen von US-Recht auf deutsches übernehmen wollte. Weshalb das so war, wurde in der Verhandlung aber nicht weiter vertieft. Der Anwalt betonte, S. habe ausgewiesene Fachleute beauftragt, die aber gescheitert seien. Eine Wirtschaftsprüfungsfirma habe eine Nachforderung von über 10 000 € erhoben, Geld, das damals nicht verfügbar war.
Nach Angaben des Rechtsanwalts habe sich S. aber erfolgreich bemüht, das aktuelle Geschäft voranzubringen. Gestützt auf eine gute Buchhaltung seien die Geschäftszahlen gut gewesen, so habe S. über drei Jahre hinweg einen funktionierenden Sozialplan hinbekommen. Man habe schwarze Zahlen geschrieben, aber dann kam das Bilanzproblem. Das dann eingeleitete Insolvenzverfahren wurde mangels Masse nicht durchgeführt.
Der Staatsanwalt erinnerte daran, dass es strafbar sei, die Bilanzen nicht zu erstellen. S. hätte als Geschäftsführer bereits nach einem Jahr nach anderen Lösungen suchen müssen »statt den Kopf in den Sand zu stecken«. Es sei nicht möglich, eine Firma zu führen, wenn man grundlegende Zahlen über langfristige Verbindlichkeiten nicht hat. Und die Umrechnung von US-amerikanischen Geschäftszahlen auf deutsche Buchführung geschehe jeden Tag, das sei keine unüberwindliche Schwierigkeit.
Die Richterin betonte in ihrem Urteil, dass sie durchaus nachvollziehen kann, dass da Mängel außerhalb der Verantwortung von S. bestanden. Andererseits sei die Bilanzklarheit und -wahrheit wichtig im Geschäftsleben. Spätestens nach dem ersten Jahr ohne Bilanz hätte S. eine Alternative suchen müssen.