Homberg/Vogelsbergkreis (pm). In Homberg trafen sich zahlreiche Eltern, deren Kinder im nächsten Schuljahr ein Gymnasium besuchen, zum Informationsaustausch. Zuvor hatten die Eltern vom Schulverwaltungsamt des Vogelsbergkreises Bescheide zur Übernahme der Beförderungskosten für ihre Kinder erhalten.
Für Kinder, die in der Kernstadt Homberg wohnen, werden danach keine Fahrtkosten übernommen. Begründet wird dies damit, dass es in Homberg eine vergleichbare Schule gibt - die Ohmtalschule als kooperative Gesamtschule. Der Kreis sei nur verpflichtet, die Beförderungskosten zur nächstgelegenen vergleichbaren Schule zu übernehmen. Dies sei die Ohmtalschule.
Die Eltern teilen diese Ansicht nicht und wurden darin bestärkt durch den Vorsitzenden des Kreiselternbeirates, Günter Burck, der von der Rechtsansicht des Kreises teilweise betroffen ist. Danach ist der gymnasiale Zweig der Ohmtalschule als G9-Schule nicht vergleichbar mit einem G8-Gymnasium. Dies werde schon allein dadurch deutlich, dass die Schüler an der Ohmtalschule im gymnasialen Zweig nach erfolgreichem Abschluss der Mittelstufe automatisch den Abschluss der mittleren Reife erhalten. Schüler an einem G8-Gymnasium erlangten dagegen nach dem erfolgreichen Abschluss der Mittelstufe keinen Abschluss der mittleren Reife, weil nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz die Schüler erst noch die erste Klasse der Oberstufe erfolgreich abschließen müssen.
Durch die unzulässige Gleichstellung von G8-Gymnasium und kooperativer G9-Gesamtschule werde von den betroffenen Eltern in den nächsten Jahren »ein zusätzlicher Kostenaufwand von bis zu 4 000 Euro verlangt«. Dieser Aufwand erhöhe sich, wenn mehrere Kinder in der Familie betroffen sind. Damit würden die Eltern für ihre Entscheidung, ihr Kind auf ein G8-Gymnasium zu schicken, »vom Kreis bestraft und finanziell schlechter gestellt als Eltern von G9-Schülern«. Eltern, die die zusätzliche Kostenbelastung nicht tragen könnten, würden so gezwungen, ihr Kind auf die kooperative G9-Gesamtschule zu schicken. Die Freiheit der Eltern bei der Schulwahl werde »damit erheblich eingeschränkt« und laufe Aussagen der Landesregierung und der Kultusministerin zuwider, die Schulvielfalt im Land zu erhalten und zu fördern und insbesondere durch das parallele Angebot von G8- und G9-Schulen im gymnasialen Bereich dem unterschiedlichen Lerntempo der Schüler gerecht zu werden (Modell der zwei Geschwindigkeiten).
Ein Teil der anwesenden Eltern wohnt nicht in der Kernstadt Homberg. Für deren Kinder werden die Fahrtkosten übernommen, die entstehen würden, wenn ihr Kind auf die Ohmtalschule ginge. Teilweise lägen jedoch die tatsächlichen Beförderungskosten zum nächstgelegenen Gymnasium über dieser zugesagten Kostenübernahme. Auch hier trete somit eine zusätzliche Kostenbelastung ein. Ein weiterer Nachteil entstehe dadurch, dass die Kostenübernahme nur bis zum Ende der Mittelstufe gilt - für G8-Schüler ohne Abschluss. Das hessische Schulgesetzes stelle momentan darauf ab, dass die Beförderungskosten solange zu zahlen sind, bis der gewünschte Schulabschluss am Ende der Mittelstufe erreicht wird. Durch die Einführung von G8 könnten die Schüler jedoch »am Ende der Mittelstufe überhaupt keinen Abschluss mehr erreichen«; das Kultusministerium scheine diese Problematik nicht bedacht zu haben. Das Gesetz müsse deshalb dringend an die Besonderheiten von G8 angepasst werden, denn die Übernahme der Beförderungskosten diene in erster Linie der Kostenentlastung der Eltern, damit ihr Kind zumindest einen qualifizierten Schulabschluss erreichen kann. Bei der jetzigen Rechtsauffassung des Kreises müssten die Eltern für mindestens ein Jahr die vollen Beförderungskosten tragen, damit ihr Kind den Abschluss der mittleren Reife erlangen könne. Auch dies stellt »eine Ungleichbehandlung gegenüber den G9-Schülern dar«. Müsse das Kind die Klasse wiederholen, so seien die zusätzlichen Beförderungskosten für zwei Jahre von den Eltern zu tragen. Müsse dagegen ein Kind an einer kooperativen G9-Gesamtschule die Klasse 10 wiederholen, so zahle der Kreis auch dafür die Beförderungskosten.
Die Eltern haben oder werden gegen die Ablehnungsbescheide des Kreises Rechtsmittel einlegen; wenn der Kreis seine Auffassung nicht ändere, seien die Eltern auch bereit, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Die Eltern können nicht verstehen, dass sie für ihre Entscheidung, »die ihnen durch die Politik schmackhaft gemacht wurde, durch eine zusätzliche Kostenbelastung bestraft werden sollen«. Die Eltern befürchten, dass auf diesem Wege Gelder eingespart werden sollen, weil die Schulträger bei den G8-Schülern nur noch für fünf Jahre die Beförderungskosten übernehmen wollten. Damit werde die Aussage von Landrat Marx im Vorfeld der Landratswahlen, dass die Eltern nicht an den Beförderungskosten beteiligt werden, »durch die Hintertür gebrochen«. Auf eine Frage habe Marx 2006 geantwortet: »Der Kreis trägt bei Schülern bis Jahrgangsstufe 10 die Schülerbeförderungskosten in voller Höhe, bei Vorliegen der Voraussetzungen. Ich beabsichtige nicht, hieran etwas zu ändern.« Bleibe es bei der jetzigen Haltung des Kreises, so würden zumindest bei G8-Schülern die Beförderungskosten eben nicht mehr bis Jahrgangsstufe 10 in voller Höhe übernommen.
Der Vorsitzende des Kreiselternbeirates rät Eltern, die beim Treffen nicht anwesend waren und die ähnliche Bescheide erhalten haben, umgehend innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. »Eltern, die auf Grund von falschen oder fehlenden Informationen erst gar keinen Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten gestellt haben, sollten dies umgehend nachholen«. Günter Burck stellt zudem fest, dass die Problematik nicht auf Homberg beschränkt ist. »Im Kreisgebiet dürften auch Eltern in Mücke, ebenfalls Standort einer kooperativen G9-Gesamtschule, betroffen sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind ähnliche ablehnende Bescheide eingegangen, sofern sich die Eltern für ein Gymnasium entschieden haben«.