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»Krematorium gilt nicht als störendes Gewerbe«

Artikel vom 10.03.2012 - 07.40 Uhr

»Krematorium gilt nicht als störendes Gewerbe«

Der Bürgermeister verwies darauf, dass es viele solche Mischgebiete in der Großgemeinde gibt. Im vorliegenden Fall hätte man mit einer Veränderungssperre neue Emissions-Grenzwerte festsetzen müssen, was im Nachgang die bestehenden Betriebe dort behindern würde. Um feststellen zu lassen, ob für sein Grundstück eine Wertminderung eintritt, müssten sich die Hausbesitzer selbst um Gutachten bemühen.

Peter Drößler verwies darauf, dass man eine Veränderungssperre nicht als reines Verhinderungsinstrument für ein Vorhaben einsetzen kann, »das muss konkretisiert werden.« Der Bürgermeister meinte noch, es werde auch die Glaubwürdigkeit der Stadt darunter leiden, »wenn man jetzt bei jedem geplanten Vorhaben gleich mit einer möglichen Veränderungssperre kommt.«

Hanns Michael Diening war der Ansicht, auch der Magistrat sei nicht zu beteiligen gewesen, »das ware eine reine Behördensache.« Volker Orth merkte an, auch wenn die Unternehmer ihre Genehmigung mit Fug und Recht erhalten haben, sei doch der Weg dahin städtischerseits »mit vielen Lücken versehen gewesen.« Das bestritt der amtierende Rathauschef. Am Donnerstag nächster Woche soll jetzt um 19 Uhr eine Bürger-Information zum Tierkrematorium stattfinden. Daran werden auch RP-Vertreter, die Betreiber sowie der Ofenbauer teilnehmen.



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Artikel vom 10.03.2012 - 07.40 Uhr
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