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Wollte Angeklagter eine Million Euro hinterziehen?

Artikel vom 12.06.2012 - 17.30 Uhr

Wollte Angeklagter eine Million Euro hinterziehen?

Homberg/Gießen (sha). Es sei ihm »seinerzeit nicht bewusst gewesen«, dass die Buchungen von Rechnungen im EDV-System seiner Firma automatisch auch eine Meldung an das zuständige Finanzamt nach sich ziehen würden, sagte der Angeklagte am Dienstag vor der Zweiten Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts.

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Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte Steuerhinterziehung vor. Das zuständige Finanzamt habe am 9. August 2010 – via EDV – den Hinweis erhalten, dass die in Homberg ansässige Firma des Mannes eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht habe, sagte Staatsanwältin Lachmann. Aus diesem Hinweis habe sich ergeben, dass der Betrieb des Mannes mehrere Dünnschicht-Solarmodule im Wert von knapp 17 Millionen Euro erworben habe. Ergo hätte der Firma eine Umsatzsteuerrückerstattung von mehr als einer Million Euro zugestanden. Eine Überprüfung durch das Finanzamt habe jedoch ergeben, dass weder der Rechnungsbetrag von fast 17 Millionen Euro bezahlt noch die Solarmodule geliefert worden seien, führte die Staatsanwältin aus.

Der Angeklagte betonte, dass er sich als Geschäftsführer »nicht direkt um den Buchungsablauf gekümmert« habe, da hierfür Kompetenzen in der Buchhaltung vorhanden gewesen seien.

Als Grund für die nicht gezahlten Rechnungen nannte der Homberger einen Kapitalgeber vom »grauen Markt«, der die versprochenen Kredite nicht bereitgestellt habe. Er habe sich Geld für den Kauf der Solarmodule leihen müssen, aber die Banken hätten dafür von ihm eine Eigenkapitalerhöhung verlangt, die er nicht habe leisten können. Deshalb habe er sich dieses Kreditgebers bedient, der sich als »Privatier aus gutem Hause« vorgestellt und hinsichtlich seines Auftretens einen »Topeindruck« gemacht habe. Gegen eine Provisionssumme von 600 000 Euro habe jener »Privatier« sich bereiterklärt, ihm 20 Millionen Euro an Kredit zu geben, berichtete der Angeklagte. Mittlerweile wisse er aber, dass dieser Mann wegen Betrugs verurteilt worden sei.

Weil aber jener Geldgeber und die in dessen Umkreis tätigen Personen immer wieder versichert hätten, dass die genannte Summe bereitgestellt werde, habe er das Geschäft schließlich getätigt, erläuterte der Angeklagte. Als dann allerdings die Rechnungen des Produzenten der Solarmodule, der Vorkasse verlangt hatte, nicht beglichen wurden, sei die Ware auch nicht geliefert worden.

Der Prozess wird am 2. Juli mit der Befragung des Buchhalters der Firma fortgesetzt.

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Artikel vom 12.06.2012 - 17.30 Uhr
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