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Kirtorfer Politik in Sorge vor Spielsucht in geplanter Halle

Artikel vom 12.12.2011 - 20.32 Uhr

Kirtorfer Politik in Sorge vor Spielsucht in geplanter Halle

Kirtorf (jol). Noch liegt nicht einmal ein Antrag auf Genehmigung der Spielhalle vor, aber die politischen Räder mahlen bereits. Der Kirtorfer Magistrat plant Verschärfungen der Spielapparatesteuer.

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In den Fenstern sind bereits Folien angebracht, die einer Spielhalle würdig sind: Gegen Pläne in der ehemaligen Gaststätte richtet sich Kritik des Magistrats. (Foto: jol))
Kirtorf (jol). Eigentlich eine ungewöhnliche Situation: Da gibt es noch nicht einmal einen Antrag auf Genehmigung und dennoch spricht sich der Magistrat kritisch über eine geplante Spielhalle aus. Mit einem Pressegespräch traten am Montag Bürgermeister Ulrich Künz und 1. Stadtrat Harald Bartel Vorwürfen in einem anonymen Flugblatt entgegen, das in der Kleinstadt kursiert. Darin wird kritisiert, dass der Bürgermeister nichts gegen die Ansiedlung einer Spielhalle in der ehemaligen Gaststätte an der Ecke Bundesstraße / Neustädter Straße unternehme - das weisen Künz und Bartel weit von sich.

So gab es eine Anfrage, aber noch keinen Antrag für eine Spielhalle. Der Magistrat habe sich bereits mit der Spielapparatesatzung beschäftigt und eine Anhebung der Steuersätze auf 15 Prozent der Bruttokasse beschlossen, um steuernd einzugreifen. Zudem soll die Satzung so geändert werden, dass künftig keine Sex- oder gewaltverherrlichenden Spiele gespielt werden können, so Bürgermeister Künz. Man wolle und könne nicht die Ansiedlung einer Spielhalle verhindern, will aber die Attraktivität einer solchen Ansiedlung begrenzen. Problem: Die Stadt muss eine Spielhalle genehmigen, wenn die Auflagen erfüllt werden. Statthaft in der Ex-Gaststätte sind neun Spielgeräte.

Künz und Bartel machten deutlich, dass sie nicht begeistert sind von einer Spielhalle. Das werde auch in der Stadtpolitik so gesehen: Im Magistrat sei man sich parteiübergreifend einig, dass solche Geräte Spielsucht und Kriminalität fördern. Die einzige Einflussmöglichkeit einer Kommune bestehe über eine Satzung. Die galt bislang für Spielapparate in Gaststätten und könne auf Spielhallen angewendet werden. Dort dürfen nur Erwachsene »daddeln«, aber die sozialen Folgen von Spielsucht sind enorm, weiß Bartel aus Gesprächen mit Spielsüchtigen. Das sei eine Krankheit wie Drogen- oder Alkoholsucht, von der ein Mensch nur sehr schwer wieder loskommt. »Das zerstört Personen und ganze Familien«, so Bartel. Da werde das komplette Gehalt in die Glücksspielgeräte gesteckt, dagegen konnte er nichts machen, erinnerte er sich an das Gespräch mit einem Betroffenen. Die Satzungsänderung muss noch in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. Übrigens plant das Land Hessen eine Verordnung, die eine Gebühr von 2000 Euro für das Aufstellen eines Glücksspielgeräts vorsieht.

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Artikel vom 12.12.2011 - 20.32 Uhr
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