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Verkäufer muss Gewinn auszahlen

Artikel vom 30.09.2009 - 18.22 Uhr

Verkäufer muss Gewinn auszahlen

Gießen/Mücke (pm). Das wird teuer für den Verkäufer einerKaffeefahrt: Das Landgericht Gießen verurteilte am Mittwoch den Verkäufer bei einer Kaffeefahrt zur Auszahlung des im Einladungsschreiben versprochenen Gewinns von 8000 Euro an den Kläger aus Mücke (2 O 189/09). Bereits in der Verhandlung am 2. September hatte die Richterin angedeutet, dass der Verkäufer als derjenige, der von den Einladungsschreiben als Geschäftemacher profitiert, auch für die versprochenen Gewinne haftet.
Mit der Entscheidung wird erstmals der Verkäufer bei Kaffeefahrten für die in den Einladungen zur Kaffeefahrt versprochenen Gewinne in Haftung genommen. Unter Berufung auf dieses Urteil kann zukünftig jeder von dem Verkäufer bei einer Kaffeefahrt die Auszahlung des im Einladungsschreibens versprochenen Gewinns verlangen, wie der Anwalt des klägers, Eike Erdel aus Homberg, mitteilte. Daher ist auch der häufig von Verbraucherzentralen oder der Polizei erteilte Rat, solche Einladungsschreiben in den Papierkorb zu werfen, falsch. Es empfehle sich vielmehr, an der Kaffeefahrt teilzunehmen und dort den versprochenen Gewinn einzufordern.

Werden die Verkäufer bei Kaffeefahrten erst einmal in größerem Umfang wegen der Gewinnversprechen in Haftung genommen, dann werde dem Unwesen der falschen Gewinnversprechen wirksam ein Ende bereitet. Das ZDF hat übrigens für die Sendung Hallo Deutschland einen Beitrag über das Verfahren vorbereitet.

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Artikel vom 30.09.2009 - 18.22 Uhr
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