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03.02.2011 - 08.00 Uhr
Stadtverordnete verlieren Vertrauen in Demokratie
Romrod (jol). Da ging ein Stück Vertrauen in die Demokratie verloren - die Stadtverordneten aus Romrod mussten am Dienstagabend eine Straßenbeitragssatzung einführen, gegen die sie erfolglos vor Gericht geklagt haben.
Die Bürger können sich nicht auf Zusagen der Kommune verlassen, weil sich jederzeit die Vorgaben ändern können, kritisierten Sprecher von CDU/FW und SPD in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Auch bei der Einbringung des Haushalts kam der fehlende Gestaltungsbereich der Kommunen zur Sprache, als Bürgermeisterin Dr. Birgit Richtberg betonte, dass die Stadt immer mehr Vorgaben von oben erfüllen muss, die den finanziellen Spielraum aufzehren. Das erläuterte Stadtverordnetenvorsteher Udo Kornmann am Haushalt: »Wir haben Zahlen wie früher, aber sie werden anders dargestellt.« Mit der doppischen Buchführung habe die Stadt fast zwangsläufig einen Fehlbetrag, der dann wieder ein Haushaltssicherungskonzept bedingt.
Größter Aufreger war aber sicherlich die erzwungene Straßenbeitragssatzung, die Vorsteher Kornmann zu einer scharfen Kritik an den übergeordneten Stellen veranlasste. Er ist Anlieger der Ludwigstraße in Zell, die mit der Vadenröder Straße in Strebendorf Auslöser des Rechtsstreit ist. Kornmann erinnerte daran, dass die Stadtverordneten einhellig ein Konzept beschlossen hatten, wonach die Straßen der Großgemeinde saniert werden, bevor man für Erneuerungsmaßnahmen eine Straßenbeitragssatzung erstellt. Von diesem Gesamtkonzept fehlten nur die beide Straßen, deren Ausbau über die Jahre wegen anderer Projekte immer wieder verschoben worden war. Und als ihre Erneuerung anstand, legte die Kommunalaufsicht beim Kreis Widerspruch ein, als sie durch einen anonymen Hinweis auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde.
Die Stadt klagte gegen die aufgezwungene Satzung, vor wenigen Tagen gab das Gericht aber der Aufsicht Recht. »Wir haben den Prozess verloren und ein Stück kommunale Selbstverwaltung verloren«, kritisierte Kornmann. Die Anlieger der beiden Straßen würden so gegenüber denjenigen benachteiligt, für die zuvor die Straßen hergestellt wurden. Das untergräbt das Rechtsempfinden der Bürger. »Wir müssen aufpassen, dass wir nicht noch weiter überfahren werden«, so der CDU-Politiker.
Dem schloss sich CDU-FW-Fraktionsvorsitzender Gerhold Rausch an. Der Gerichtsbeschluss steht der Beitragsgerechtigkeit entgegen. Es sei aber nun kein Kompromiss mehr möglich, die Stadtverordneten müssten die Satzung nach Vorgabe von oben verabschieden. Es sei die Wahl zwischen »Pest oder Cholera«, aber man müsse das geringere Übel wählen. Auch SPD-Sprecher Arndt Planz kritisierte, dass die Aufsicht auf einen anonymen Hinweis hin aktiv geworden ist. Er erinnerte daran, dass die Stadtverordneten in mehreren Sitzungen die Grundlagen für die Straßenbeitragssatzung gelegt haben, sie sollte aber erst nach Abschluss der Arbeiten in den beiden Straßen greifen. Folge des Urteils: Die Bürger könnten sich auf Absichtserklärungen der Stadt nicht verlassen, wenn sich die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ändern. Etwas später unterstrich Bürgermeisterin Dr. Richtberg, dass das Gericht wohl anders entschieden hätte, wenn die Stadt keinen Fehlbetrag im Haushalt ausweist. Übrigens konnten die Stadtverordneten kaum anders entscheiden: Ansonsten hätte die Kommunalaufsicht die Satzung verordnet, dann aber zu höheren Kosten für die Stadt. Gegen die Satzung stimmte nur Alwin Schmitt (CDU/FW).
Positiv entwickelt sich der Haushalt der Stadt, so werde die Einnahmen aus Gewerbesteuer und Steuerumlagen steigen. Kritische Worte fand Dr. Richtberg aber für den immer enger werdenden Spielraum für eigene Entscheidungen. Die grundlegenden Zahlen: Erträge 3,646 Mio. Euro, Aufwendungen 3,969 Mio., Fehlbetrag 316 000, Abschreibungen 428 000, Investitionen 710 000 Euro. Die Gewerbesteuer steigt auf 450000 Euro, im Vorjahr waren es 250000 Euro; die Anteile an übergeordneten Steuern liegen bei rund 1,35 Mio. (2010: 1,32 Mio.). Abzuführen ist eine Kreisumlage von 716000 Euro (796000 €), die Schulumlage beträgt 398000 Euro (339000). Neu ist eine Kompensationsumlage, die das Land zugunsten der Kreise verordnet hat, sie liegt bei 29000 Euro.
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