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08.09.2010 - 14.00 Uhr
Ex-Vermieter die EC-Karte geklaut
Rosbach v. d. H./Friedberg (lk). »Der lügt wie gedruckt«, behauptete der Rodheimer Werner B. (Name geändert, die Red.), als sein Ex-Vermieter gestern gegen ihn aussagte. Zwar schenkte das Gericht den Angaben des Vermieters aufgrund diverser Widersprüche wenig Glauben, ungeschoren kam der angeklagte Hartz-IV-Empfänger trotzdem nicht davon.
Wegen EC-Karten-Betrugs in fünf Fällen wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 8 Euro verurteilt. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte B. zugegeben, zwischen Januar und August 2008 fünfmal mit der EC-Karte seines damaligen Vermieters Geld abgehoben zu haben - ohne dessen Einverständnis (die WZ berichtete). »Das waren maximal 650 Euro«, sagte der 39-Jährige. Von den anderen 25 angeklagten Fällen wollte er dagegen nichts wissen.
Gestern wurden nun die Ex-Freundin des Angeklagten und der Geschädigte gehört. Der war sich sicher, dass Werner B. ihn nicht nur um 650 Euro, sondern um 4890 Euro erleichtert hat. An viele Details konnte oder wollte er sich aber nicht mehr erinnern. Den Gedächtnisschwund erklärte er damit, dass die Sache lange zurückliege und er zudem Epileptiker sei. »Wenn ich solche Anfälle habe, ist alles weg.« Wieso es ihm über sechs Monate hinweg nicht aufgefallen sei, dass Geld auf dem Konto fehle, wollte Richter Stüber von dem 55-Jährigen wissen. »Die Auszüge sind immer weg gewesen«, antwortete der Vermieter. An einen von B. unterschriebenen Schuldschein über 2000 Euro, in dem gemeinsam ein Ratenzahlung vereinbart worden war (und der dem Gericht vorlag), könne er sich ebenfalls nicht erinnern - wohl aber daran, dass B. die Jobkomm mit einem gefälschten Mietvertrag »beschissen« habe.
B.s ehemalige Freundin, die derzeit noch zur Miete bei dem 55-Jährigen wohnt, erzählte, B. habe ihr gegenüber erwähnt, fünfmal Geld vom Konto des Vermieters abgehoben zu haben. »Mit seiner Erlaubnis.« Richter Stüber hakte nach, wollte wissen, wie sie darauf komme, dass der Angeklagte genau fünfmal Geld abgehoben habe. »Das stand doch in der WZ«, antwortete die 47-Jährige. Auch sie behauptete, sich an vieles nicht mehr erinnern zu können, denn »wir sind alle drei Alkoholiker«. Sie könne sich aber nicht vorstellen, dass ihr Ex-Freund 30-mal unerlauberter Weise Geld vom Konto des Vermieters abgehoben habe. Und überhaupt: Der 55-Jährige habe ihr vor der Verhandlung damit gedroht, sie aus der Wohnung zu werfen, sollte sie falsch aussagen. »Ich zieh da eh aus, das ist ein Irrenhaus.«
Oberamtsanwalt Rolf Kühnberger forderte für den fünfmaligen Betrug eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 8 Euro. Von den anderen 25 Fällen sei er freizusprechen, denn sie seien nicht nachzuweisen. Richter Stüber schloss sich dieser Auffassung an. Eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 560 Euro kommt nun auf den Rodheimer zu.