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Unter Alkoholeinfluss den besten Freund verloren

Artikel vom 28.07.2010 - 19.40 Uhr

Unter Alkoholeinfluss den besten Freund verloren

In seinem Plädoyer machte der Staatsanwalt klar, dass es eine Strafminderung wegen der Sozialisation (belastete familiäre Verhältnisse) nicht geben kann, auch nicht wegen der Fehleinschätzung von alkoholischer Wirkung. Immerhin sei die Fahrausbildung bei dem 21-Jährigen noch nicht lange her, und von jemandem, der in Kürze zum zweiten Mal Vater werde, könne man Verantwortungsbewusstsein erwarten.

Gleichwohl wollte sich der Staatsanwalt der Anwendung von Jugendstrafrecht nicht verschließen, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt des Unfalles erst 20 Jahre (Heranwachsender) alt war. Er beantragte eine Verwarnung, 1500 Euro Geldauflage und eine dreimonatige Führerscheinsperre. Als tragisch wertete der Verteidiger das Geschehen, der Angeklagte äußerte in seinem Schlusswort, sein bester Freund fehle ihm sehr. Von einem alkoholbedingten Fahrfehler sprach die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung. Zudem habe sich ein Fahrer zu vergewissern, dass alle Mitfahrer angeschnallt sind. »Alkohol ist eines der schlimmsten Psychopharmaka, das legal erworben werden kann«, sprach sie dem 21-Jährigen eindringlich ins Gewissen und verwarnte ihn »aufs Schärfste«. Alkohol sollte in seinem Leben eigentlich keine Rolle mehr spielen.

Alle Verfahrensbeteiligten nahmen das Urteil noch im Gerichtsaal an.



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Artikel vom 28.07.2010 - 19.40 Uhr
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