Scharfe Kritik an Urteil gegen religiöse Beschneidungen
Berlin/Stuttgart (dpa) - Eingriff in die Religionsfreiheit oder Schutz vor Körperverletzung - das Urteil des Kölner Landgerichts gegen die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen hat heftige Kritik von Juden, Muslimen und Katholiken ausgelöst.
Chirurgische Instrumente werden vor einer jüdischen Beschneidungszeremonie zurechtgelegt. Foto: Bea Kallos
Der Zentralrat der Muslime nannte die Entscheidung «einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht». Die Türkische Gemeinde in Deutschland warnte vor einem «Beschneidungstourismus» in Länder, in denen solche Eingriffe nicht bestraft werden. Nach dem Zentralrat der Juden äußerten am Mittwoch auch andere Juden ihr Unverständnis.
Nach Ansicht der katholischen Deutschen Bischofskonferenz gefährdet das Urteil die Religionsfreiheit der Juden und Muslime in Deutschland. Die Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als «äußerst befremdlich» und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. «Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden», erklärte der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, Bischof Heinrich Mussinghoff.
Der Koordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) sagte zu dem Urteil, es sei ein «massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und in das Elternrecht». Das teilte der KRM-Sprecher Ali Kizilkaya am Mittwoch in Köln mit. Er kritisierte vor allem, dass die Entscheidung zu Rechtsunsicherheit führe. Im Koordinationsrat sind die großen muslimischen Verbände in Deutschland zusammengeschlossen.
Der baden-württembergische Landesvorsitzende der Religionsgemeinschaft des Islam, Ali Demir, sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Knabenbeschneidung sei «ein harmloser Eingriff» mit einer tausende Jahre alten Tradition und hohem Symbolwert. Die Entfernung der Vorhaut habe hygienische Vorteile und vermindere die Übertragung von Infektionen.
Das Kölner Gericht hatte einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar freigesprochen - allerdings mit der Begründung, dass der Mediziner von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als «rechtswidrige Körperverletzung» betrachtet werden, die das Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzten, urteilte das Landgericht.
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Was, richtigerweise, für Mädchen gültig ist, muss auch für Jungen gelten.