Limburg/Wetzlar (dfl). Die Herstellung und Verbreitung von Plagiaten durch türkische Staatsbürger greift immer mehr um sich. Die auf Delikte dieser Art spezialisierte Zweigstelle Wetzlar der Limburger Staatsanwaltschaft führt inzwischen weit über 100 Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsleute, die urheberrechtlich geschützte teure Markenware täuschend echt kopieren und zu einem Bruchteil des regulären Preises auf den Markt bringen.
Das derzeit größte Verfahren in Mittelhessen wegen Verstoßes gegen das Markengesetz hat vor einer Limburger Wirtschaftsstrafkammer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-jährigen Gesellschafter und Geschäftsführer eines türkischen Unternehmens in Istanbul vor, 2007 und 2008 Plagiate im Tonnenbereich hergestellt und nach Deutschland geschmuggelt zu haben.
Allein an einen türkischen Großhändler in Köln habe er Plagiate der Marken »La Martina« und »Ed Hardy« im Wert von über zwei Millionen Euro an den Zoll- und Finanzbehörden vorbeilanciert. Der Kölner Abnehmer ist vom Wetzlarer Amtsgericht bereits zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldbuße von 30 000 Euro verurteilt worden. Der mutmaßliche Hersteller und Lieferant war am 16. November 2009 bei seiner Ausreise in die Türkei festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Ob der Angeklagte mit seinen Plagiaten auch noch an andere Abnehmer in Deutschland geliefert hat, ist derzeit nicht bekannt. Hierzulande werden die Fälschungen insbesondere im Internet als Originalware verkauft.
Die Staatsanwaltschaft hat Konten des Angeklagten mit über einer Million Euro gepfändet und davon 750 000 Euro zugunsten der Staatskasse eingezogen. Um die Hauptverhandlung in Limburg abzukürzen, haben Richter, Staatsanwalt und Verteidigung ein Rechtsgespräch geführt. Danach halten sie es für möglich, den 36-Jährigen im Falle eines Geständnisses zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe zu verurteilen. Bedingung ist zudem die Zahlung einer Geldbuße von 175 000 Euro. Der Angeklagte hat nun Zeit, in der JVA über dieses Angebot nachzudenken. Der Prozess wird am 28. Mai fortgesetzt.
Rechtsgespräche sieht die Strafverfahrensornung nicht vor. Gemäß § 257b StPO kann das Gericht in geeigneten Fällen in der Hauptverhandlung den Stand des Verfahrens mit allen Verfahrensbeteiligten erörtern, falls dies das Verfahren fördert. - Besser wäre ein Schuldinterlokut, das der Gesetzgeber aber leider nicht eingeführt hat.
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