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Die Anklage lautet auf Mord

Artikel vom 30.09.2008 - 20.11 Uhr

Die Anklage lautet auf Mord

Gießen/Alsfeld/Gemünden (ti). Seine Lebensgefährtin wollte sich von ihm trennen und ein neues Leben beginnen. Als Cuma D. dies klar wurde, soll er seine Partnerin auf einem Waldweg in der Gemarkung Gemünden-Felda mit einer 7,65-Millimeter-Pistole aus kürzester Entfernung erschossen haben.
Die Gießener Staatsanwaltschaft beschuldigt den 47-Jährigen daher des Mordes. Gestern begann der Prozess gegen den in Alsfeld wohnhaften Mann vor der Fünften Großen Strafkammer am Landgericht unter Vorsitz von Richter Bruno Demel.

Das Opfer hatte vor der Tat mit dem jüngsten der drei gemeinsamen Kinder schon einige Zeit in einem Fuldaer Frauenhaus verbracht. Dort soll der 47-jährige Angeklagte sie am Nachmittag des 22. Januar diesen Jahres abgeholt haben. Weil sie sich von ihm trennen, mit ihren Kindern ein neues Leben beginnen und in einem beim Amtsgericht Alsfeld gegen ihn anhängiges Verfahren als Zeugin aussagen wollte - ihm wird vorgeworfen, sie und ihre Tochter aus einer anderen Beziehung geschlagen zu haben - soll er auf die damals 29-Jährige aus einem halben Meter Entfernung vier Schüsse abgegeben haben. Einer traf die vierfache Mutter in die Brust, die drei anderen am Kopf.

Der Angeklagte machte beim Prozessauftakt keine Angaben, hatte die Tat im Vorfeld bei der Polizei bestritten. Aus diesem Grund werden in den kommenden Wochen zahlreiche Zeugen zu hören sein. Neun Fortsetzungstermine sind angesetzt. Am Vorsatz der Tat führt für Staatsanwalt Nicolaus-Alexander Hahn kein Weg vorbei. Die Frage sei jedoch, ob man dem Angeklagten die Täterschaft nachweisen könne und ob es sich tatsächlich um Mord oder nur um Totschlag handelt.

Die Anwältin des Angeklagten stellte zu Prozessbeginn den Antrag, die Richter Bruno Demel und Reinhard Grün wegen Befangenheit abzulehnen. Begründung: Sie hätten im Vorfeld - die Verteidigung hatte Beschwerde gegen den Haftbefehl des Amtsgerichtes eingelegt und war damit gescheitert - zu erkennen gegeben, dass sie ihren Mandanten für schuldig hielten. Die »inneren Distanz zum Angeklagten« fehle, weshalb das Vertrauen in die Richter zerstört sei. Der Prozess geht am Mittwoch, 15. Oktober weiter, dann wird auch über diesen Antrag entschieden.

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