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Klage gegen A49 nach mangelhafter Beteiligung

Artikel vom 24.05.2012 - 07.30 Uhr

Klage gegen A49 nach mangelhafter Beteiligung

Vogelsbergkreis/Stadtallendorf/Marburg (rs). Die einen haben das Klagerecht, die anderen die betroffenen Menschen der Region hinter sich. Das stellten Sprecher von NABU Hessen und der Aktionsgemeinschaft »Schutz des Ohmtals« in einer Pressekonferenz in Marburg heraus.

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Schilder kennzeichnen das Ende der Autobahn A 49 Kassel – Gießen bei Neuental. Derzeit läuft der Weiterbau, aber gegen den Abschnitt von Schwalmstadt nach Stadtallendorf hat der NABU jetzt Klage eingereicht. (Foto: dpa)
Vor vier Wochen hat der NABU Hessen Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Bau der A 49 von Schwalmstadt nach Stadtallendorf (Abschnitt VKE 30) erhoben. Nun reichte NABU-Landesgeschäftsführer Hartmut Mai die Begründung für den Gang vor Gericht nach: »Im Planungsverfahren wurden demokratische Beteiligungsrechte ausgehebelt. Der NABU war von Erörterungsterminen ausgeschlossen«. Zudem fehle eine zwingend vorgeschriebene Artenschutz-Alternativen-Prüfung für europaweit geschützte Fledermäuse im Bereich des Großen Tiefenbach bei Wiera.

Zu der eingereichten Klage erläutertete NABU-Landesgeschäftsführer Mai, man habe sich mit den Bürgerinitiativen vor Ort zusammengetan, weil der BUND ein Klagerecht besitzt und die Bürgerinitiativen (BIs) die betroffenen Menschen in der Region repräsentierten. Zu den finanziellen Vorausleistungen für die Prozesskosten von bis zu 27 000 Euro hätten die BIs rund 2/3 innerhalb von 14 Tagen zusammenbekommen (Spenden zwischen 20 und 2000 Euro), den Rest übernehme der NABU. Aus einer Fülle von Fehlern im Planungswerk hat die Klägerseite laut Mai zwei Punkte herausgegriffen. Zum einen sei die rechtlich verbindliche Öffentlichkeitsbeteiligung von den Behörden massiv unterlaufen worden. Zum anderen fehle eine zwingend vorgeschriebene Artenschutz-Alternativen-Prüfung für europaweit geschützte Fledermäuse im Bereich des Großen Tiefenbach bei Wiera.



»Ausschließen von Verbänden
von Erörterung ist ein Skandal«



Die Beteiligung von Naturschutzverbänden sei ein wichtiger Stützpfeiler demokratischer Planungsprozesse, erklärte Mai. Den NABU mit dem Hinweis darauf, dass die Umwelt-Verbände »grundsätzliche Bedenken gegen das geplante Projekt vorgebracht« hätten, von der Erörterung auszuschließen, zeige eine demokratisch höchst bedenkliche Grundhaltung der beim RP Kassel angesiedelten Planungsbehörde, das sei »ein Skandal«. Auch seien nicht alle Pläne zum beklagten Trassenabschnitt offen gelegt worden. »Der NABU konnte die geplanten Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vollständig prüfen«, so Mai.

Reinhard Forst von der Aktionsgemeinschaft »Schutz des Ohmtals« kritisierte die Gesetzesänderung in Hessen, nach der Naturschutzverbände nicht mehr beteiligt werden müssten, sondern könnten. Diese Kann-Bestimmung laufe EU-Recht zuwider.

Die Bürgerinitiative sei erfreut, dass der NABU die Planungsmängel in Leipzig juristisch prüfen lasse. Das jetzt ins Auge gefasste vorläufige Bauende in Treysa oder Stadtallendorf führe zu untragbaren Verkehrsverhältnissen auf den Bundes- und Landesstraßen in der Region.



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