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Schock bei der HSG Wetzlar: Punkte gehen an Göppingen

Artikel vom 11.05.2012 - 07.00 Uhr

Schock bei der HSG Wetzlar: Punkte gehen an Göppingen

(mac) Die Punkte sind weg, der Vorsprung vor den Abstiegsplätzen der Handball-Bundesliga ist auf drei Zähler zusammengeschmolzen, die Stimmung bei der HSG Wetzlar dementsprechend schlecht. »Das ist für meine Spieler ein Schlag ins Gesicht. Immerhin hatten sie die Punkte sportlich erkämpft«, sagte Kai Wandschneider.

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BETROFFEN: Geschäftsführer Björn Seipp, dessen HSG Wetzlar durch das Revisionsurteil des DHB-Bundesgerichts noch tiefer im Abstiegskampf steckt. (Foto: ov)
Der Trainer des Tabellen-15. erfuhr gestern im Mannschaftshotel in Monheim, wo sich die abstiegsbedrohten Grün-Weißen derzeit auf die Partie am Samstag um 19 Uhr in der Merkur Arena gegen den TuS N-Lübbecke vorbereiten, von dem Urteil des DHB-Bundesgerichts, das dem Einspruch von FA Göppingen gegen die Wertung der Partie der Wetzlarer gegen die Schwaben vom
8. Februar (26:25) folgte und der HSG die sportlich gewonnenen, dann von der Spielleitenden Stelle der HBL ab- und vom Bundessportgericht später wieder zuerkannten Punkte nun sportgerichtlich endgültig abzog. Vorsitzender Dr. Hans-Jörg Korte (Minden) sah es als erwiesen an, dass Andrej Klimovets im Heimspiel gegen Göppingen nicht für die HSG spielberechtigt war, weil er bereits im Besitz einer Spielgenehmigung bei der TSG Haßloch gewesen ist. Korte attestierte Klimovets nicht, dabei im guten Glauben gehandelt zu haben, keine Spielberechtigung zu besitzen. Außerdem habe sich die HSG gleich mehrere Formfehler erlaubt, die den Ausgang des Verfahrens nun beeinflusst haben.

»Ich halte das Urteil für falsch und bin schockiert darüber, dass unsere Argumente nicht aufgegriffen wurden«, erklärte HSG-Geschäftsführer Björn Seipp gestern. »Ich bin weiterhin der Auffassung, dass die Spielberechtigung von Klimovets für Haßloch nicht rechtmäßig war und dass zumindest wir im guten Glauben gehandelt haben«, sagte Seipp, wohl wissend, dass es über den betreffenden »Schutzparagraphen« 16 der Rechtsordnung unterschiedliche Auffassungen gibt.

Nach diesem Paragraphen schützt der gute Glaube nur, wenn – so steht es in der Rechtsordnung – Verein oder Spieler die Fehlerhaftigkeit der Spielberechtigung weder kannten noch hätten kennen müssen. »In der Urteilsbegründung«, klagt HSG-Anwalt Manfred Rühl, »wird nun aber gesagt, dass Verein und Spieler im guten Glauben handeln müssen«. Demzufolge waren die Argumente der Wetzlarer nutzlos, da Korte der Auffassung folgte, dass sich Klimovets »die Fehlerhaftigkeit der Spielberechtigung seitens der HBL aufdrängen« hätte müssen.

Der Kreisläufer hatte in der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung zugegeben, den Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung für Haßloch selbst ausgefüllt zu haben. Ferner habe ihm der ausgestellte Spielausweis zur Unterschrift vorgelegen. »Klimovets hätte wissen müssen, dass eine Spielberechtigung für Haßloch in der Welt war, die allein durch die Verweigerung einer Unterschrift auf dem Spielausweis nicht beseitigt werden konnte. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Klimovets deutscher Staatsangehöriger, seit Jahrzehnten als Spieler tätig ist und die Erteilung einer Spielberechtigung nach einem Vereinswechsel für ihn nichts Neues darstellte«, heißt es in dem Urteil. Ferner wertete das Gericht den nun bekannt gewordenen Umstand, dass die Wetzlarer Verantwortlichen schon die erste Revisionsgebühr gegen den Bescheid der Spielleitenden Stelle der HBL auch fälschlicherweise auf ein Konto der HBL und nicht auf eines des DHB eingezahlt hatten, als Formfehler. Ein solcher unterlief der HSG wenig später noch einmal, was zur Folge hatte, dass der Einspruch gegen die Sperre von Klimovets gar nicht verhandelt wurde. Korte folgte jetzt aufgrund der ersten falschen Zahlung der Auffassung von Göppingen, dass schon die erste – erfolgreiche – Revison der Wetzlarer vor dem Bundessportgericht eigentlich hätte abgeschmettert werden müssen. Zwar wurde die Zahlung der Wetzlarer von der HBL an den DHB weitergeleitet, dort ist sie aber erst nach Ablauf der Frist angekommen, was nun auch zur Folge hat, dass das Bundesgericht des DHB das vorherige Urteil des DHB-Bundessportgerichts aufhob und den Bescheid der Spielleitenden Stelle der HBL wieder in Kraft setzte. Das Spiel wird also mit 2:0 Punkten und 0:0 Toren für FAG gewertet. Wetzlar bleibt nur der Gang vor ein Zivilgericht, das man im Abstiegsfall nach dem Saisonende anrufen könnte. Mit nunmehr 18 Punkten bleibt die HSG zwar auf Platz 15, der Vorsprung auf die Abstiegsplätze ist aber auf drei Punkte geschrumpft, sodass nun sowohl der Bergische HC als auch der TV Hüttenberg wieder neue Hoffnungen auf den Klassenverbleib haben dürfen.

»Wir brauchen nun eine Jetzt-erst-recht-Einstellung und müssen Nettelstedt spüren lassen, dass wir wütend sind«, sagte Coach Wandschneider gestern vor dem Training, in dem er seine Truppe eigentlich auf den TuS einstellen wollte. Stattdessen musste er Aufbauarbeit leisten. »Die Jungs sind sehr niedergeschlagen und sauer«, erzählt der 52-Jährige, wohl wissend, dass die Akteure schon der Verpflichtung von Klimovets im Februar kritisch gegenübergestanden hatten, die Wetzlar nun nicht nur zwei Punkte sondern auch eine Stange Geld gekostet hat, denn der mittlerweile längst vom Training freigestellte Weltmeister von 2007 weigert sich weiter, einen Auflösungsvertrag zu unterzeichnen, sodass monatlich ein ordentliches Gehalt fällig wird, obwohl der gebürtige Weißrusse kein Spiel mehr für die HSG bestreiten kann.



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Artikel vom 11.05.2012 - 07.00 Uhr
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(11.05.2012 10:36)
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