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Bürgerbegehren: Unterschriften sind keine Mangelware

Artikel vom 07.02.2012 - 14.03 Uhr

Bürgerbegehren: Unterschriften sind keine Mangelware

Gießen (mö). Wenige Tage vor der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Landesgartenschau zeichnet sich ab, dass ein Bürgerentscheid nicht an der Zahl der dafür notwendigen Unterschriften scheitern wird.

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Die Vertrauensleute (v.l.) Gertraud Barthel, Kai Dietzel und Peter Zerche übergaben an Steffen Viehmann vom Wahlamt weitere rund 850 Unterschriften. (Foto: mö)
Am Montagvormittag gaben die drei Vertrauensleute des Begehrens weitere gut 850 Unterschriften beim Wahlamt der Stadt ab. Damit beträgt die Zahl der bislang von Gießener Wahlberechtigten geleisteten Unterschriften knapp 4000, teilte Vertrauensmann Peter Zerche mit. Nach Angaben von Steffen Viehmann vom Wahlamt seien rund 2700 der bislang gut 3000 überprüften Unterschriften gültig. Benötigt werden genau 2866, was fünf Prozent der Gießener Wahlberechtigten entspricht.

Wie Zerche und die beiden anderen Vertrauensleute, Gertraud Barthel und Kai Dietzel, ferner sagten, sei die Sammlung damit nicht abgeschlossen, weil sich noch einige Listen im Umlauf befänden. Bis Ende der Woche werden nach Einschätzung des Trios »weit mehr als 5000 Unterschriften« zusammengekommen sein, zähle man die knapp 1200 Unterschriften von Bürgern hinzu, die nicht in Gießen wohnten. Für diesen Personenkreis, der für das gesetzlich vorgeschriebene Quorum unmaßgeblich ist, waren eigene Listen ausgelegt worden.

Zerche betonte, dass die im Eiltempo durchgeführte Unterschriftensammlung ein Beleg dafür sei, dass die Bürgerinitiative »Gegen diese Landesgartenschau« der Stadt entgegengekommen sei. Der Vorwurf des »Zeitspiels« sei mithin gegenstandslos geworden. Hätte man nicht nur drei Wochen lang gesammelt, sondern länger, wären wohl noch einige Tausend Unterschriften hinzugekommen. »Wir haben das Potenzial längst nicht ausgeschöpft«, sagte Zerche.

 Dennoch wird die BI wohl nicht umhin kommen, die Durchführung eines Bürgerentscheids auf dem Klageweg durchzusetzen. Denn alles deutet darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung am kommenden Freitag im Rahmen einer Sondersitzung (ab 19 Uhr) das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig erklären wird. Eine entsprechende Empfehlung soll der Magistrat wohl unmittelbar vor Beginn der Parlamentssitzung abgeben. Für Rechtsfragen innerhalb der Stadtregierung ist Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD) zuständig. Sie hatte einen Bürgerentscheid über die Landesgartenschau ausdrücklich begrüßt, da damit für Klarheit gesorgt werde. Im Silvesterinterview mit dieser Zeitung bezeichnete die OB einen Bürgerentscheid als »völlig legitim«. Zu diesem Zeitpunkt kannte die Rathauschefin den Text des Bürgerbegehrens aber noch nicht. Der enthält zwei Forderungen: den Verzicht auf Baumfällungen und Veränderungen der Teichufer sowie das Nein zu einer Neuverschuldung des Stadthaushalts, um die Gartenschau zu finanzieren.

Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens ließen gestern keinen Zweifel daran, dass sie im Falle einer Ablehnung durch die Stadtverordnetenversammlung vor das Verwaltungsgericht ziehen werden. Auch die BI arbeite mit renommierten Verwaltungsjuristen zusammen, hieß es. Für den Freitag kündigte das Trio eine Kundgebung vor dem Rathaus an. Sie soll ab 18 Uhr beginnen. Die Sondersitzung war offensichtlich anberaumt worden, um der Gartenschaugesellschaft zu ermöglichen, sofort mit den Bauarbeiten beginnen zu können, um unter anderem vor Ende Februar die Baumfällungen und Wasserbauarbeiten durchführen zu können. Was letztgenannte Arbeiten betrifft, hat die Bauherrin indes ein neues Problem. Solange der Neue Teich zugefroren ist, kann mit Rücksicht auf die Fische mit der Spundung für die neue Brücke und das Palmencafé nicht begonnen werden.



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Artikel vom 07.02.2012 - 14.03 Uhr
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Leserkommentare
(08.02.2012 09:18)
STJS
Wirklich witzig
Ohne Wertung zur Tonalität. Die parallele zum Gießener Wahrzeichen ist schon sehr lustig. Gute Beobachter könnten sehen, dass die Köpfe in der Kopie etwas weiter nach links gedreht sind. Quasi bis zum Anschlag. Also rein visuell.
(07.02.2012 16:57)
Online-Redaktion
@Louisa
Wir entscheiden auch nicht, ob etwas dümmlich ist. Aber wir entscheiden, ob uns der Ton gefällt, der hier angeschlagen wird. Versuchen Sie es bitte mit etwas mehr Umsicht und Höflichkeit gegenüber anderen Kommentatoren und den Menschen, die Gegenstand des Berichtes sind.
Online-Redaktion
(07.02.2012 16:03)
Louisa
Unsinn, Harry
Lieber Harry, sie haben nicht zu entscheiden was dümmlich ist und was nicht. Konzentrieren sie sich bitte auf den Artikel, diesen gilt es zu kommentieren und nicht die Kommentare. Wann geht das endlich in ihren Schädel?
Und, wer das dazugehörige Foto betrachtet, sollte schon "haltungstechnische" Änhnlichkeiten zu einem bedeutenden Gießener Wahrzeichen erkennen, aber ihre Schwäche im Erkennen von Zusammenhängen haben sie schon zur Genüge im "Spiel" mit gewissen anderen Usern hier bewiesen.
(07.02.2012 15:30)
Harry
Persönliche Diffamierung
Hallo Louisa,
ihre Kommentare sind ziemlich dümmlich und wie die Überschrift schon andeutet diffamierend! I
(07.02.2012 15:12)
Louisa
Sind das die drei...?
Stehen die drei "Dummschwätzer" eigentlich noch im Seltersweg? Mich jedenfalls würde es nicht wundern, wenn sie verschwunden wären...
Daran, dass die drei V-Leutchen vor das Verwaltungsgericht ziehen werden, hatte ich auch nicht den geringsten Zweifel, was sonst gäbe es auch noch zu tun für sie?
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