Gießen (si). Ein Auto des Ordnungsamts steht im Haltverbot, der Fahrer kümmert sich um Parksünder in der Nähe. Solche Szenen gibt es immer wieder, und manche Passanten fragen sich: Haben die Hilfspolizisten Sonderrechte? Dürfen die im Haltverbot stehen? Dürfen sie, lautet die Antwort der städtischen Behörde.
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Foto: kan
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